herr pilgri von wagenberg2023-11-012023-11-011309-01-011309-01-01CW20112https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/670Herr Pilgri von Wagenberg beurkundet, daß er dem Konvent von Töß ein Gut zu Dättnau zu lastenfreiem Eigen gegeben habe und mit seinen Erben jederzeit dafür rᷝwer</i> sein will. Dieses Gut habe er gegeben mit Einwilligung seiner Ehefrau Agathe, der rᷝes do gemachot was,</i> und aller seiner Kinder. Agathe schwor zu den Heiligen, daß sie das Gut nicht ansprechen werde, und daß sie, wenn sie doch Ansprache erheben wolle, rᷝdúr vor</i> [= rᷝdar vor</i> (»zu vor⟨), was mir wahrscheinlicher dünkt, als = rᷝdar vür</i> (dafür)] dem Kloster Töß 100 Mark Silber Winterthurer Gewichtes gewährt haben soll. Pilgri quittiert weiter für sich, seine Ehefrau und seine Kinder den Empfang von 65 Mark Silber, Winterthurer Gewichtes [woraus hervorzugehen scheint, daß es sich um einen Verkauf des Gutes aus rein wirtschaftlichen Gründen handelt und nicht um ein frommes Vermächtnis]. Ferner beurkundet Pilgri am Schluß, daß jedes seiner Kinder zum Zeugnis für diesen Rechtsvorgang vom Pfleger der Tösser Frauen 4 Pfennige erhielt. [Das Außergewöhnliche dieser Zahlung betont schon das ZU.] --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0herr pilgri von wagenberg an Convent ze Toͤſſe - 1284 März 30 August 17 .Image