Ruͦdolf von gots gnaden phalenzgraf ze reine / vnd hertzog ze Baiern2023-11-012023-11-011319-06-191319-06-19CW30327https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1975_BRudolf [I.], Pfalzgraf zu Rhein und Herzog zu Bayern, bestätigt den Bürgern von München ihre Rechte. Das sind Bestimmungen über Versteuerung, den Stadtrichter, Gerichtsgebühren und -strafen, Befugnisse Rudolfs in der Stadt, Burgrecht, gerichtliche Zuständigkeit, Ansprache, Pfändung, Verwundung und Handgreiflichkeit, Unzucht, Anschuldigungen, Nachstellung, Zeugenrecht der Frau, Hilfe für Geflüchtete. -- A und B inhaltlich gleichlautend; A in der herzoglichen Kanzlei gefertigt. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Ruͦdolf von gots gnaden phalenzgraf ze reine / vnd hertzog ze Baiern - 1294 Juni 19.Image