Florens Graue van Holland2023-11-012023-11-011268-11-301268-11-30CW10130https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/117Graf Florens (V.) von Holland gibt Oud-Delft mit der gleichen Freiheit begabt, wie sie Nieuw-Delft von seinem Vater, König Wilhelm und ihm erhalten hat, der Stadtgemeinde Delft, ohne daß dadurch eine Mehrung der Lasten und Verpflichtungen gegenüber dem Grafen eintreten soll, vielmehr sollen die bestehenden Lasten von nun an gemeinsam getragen werden. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Florens Graue van Holland - 1268 November 30.Image