2023-11-012023-11-011305-03-101305-03-10CW50183https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/N_174_(417_a)Alhart von Frauenhofen bekundet, daß er schon früher und jetzt erneut sein Grab im Grabe seines Vaters zu Raitenhaslach gewählt hat, angesichts des frommen Lebens daselbst und der Anhänglichkeit seines Vaters an das Kloster, in dem sein Vater und seine Vorfahren begraben sind. Darum hat er dem Kloster seinen Hof zu rᷝWannting</i> als ewiges Seelgerät gestiftet. -- Von gleicher Hand wie Corpus Nr. 860, 989, 1474, 1677. Zur Datierung der undatierten Urkunde: der terminus post quem ist durch die am 10. März 1280 erfolgte Wahl des [als Zeuge genannten] Abtes Heinrich I. von Aldersbach gegeben.imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01280 März 10]Image