2023-11-012023-11-011322-12-131322-12-13CW40310https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/2857Bertold Krapf bekundet, nach seinem Tode dem Kloster Irsee um seines und seiner Vorfahren Seelenheils willen aus seinem Hofe Ringoltsried einen Burgscheffel Roggen, einen Hafer und 3 Schillinge Augsburger schuldig zu sein, weil ihm Abt und Konvent von Irsee eine halbe Hufe zu Oberndorf zu verkaufen erlaubten, die zu seinem Leibgedinge bestimmt war. Wenn er oder seine Erben den Hof zu Ringoltsried verkaufen oder versetzen müßten, so daß die genannte Gülte weder ausgefertigt noch übergeben werden kann, so sind er und seine Erben verpflichtet, 5 Pfund der in der Stadt [Kauf-] Beuren geltenden Augsburger Pfennige von dem Gut sogleich zu entrichten, für das der Hof verkauft oder versetzt wird. Dafür soll ihn das Kloster Irsee bei seinem Tode einholen und nach der klösterlichen Ordnung rᷝ(ere)</i> begraben, wenn er im Lande in einem Umkreis von 6-8 Meilen stirbt. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01297 Dezember 13.Image