2023-11-012023-11-011315-01-011315-01-01CW50435https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/N_421_(1191_a)Die geistlichen Schwestern Gedrut, Alheit und Perchte von St. Lienhard beurkunden, daß König Rudolf mit ihrem Einverständnis den Klosterfrauen zu Minnebach ihren Hof zu Grimmegg [Niederösterr.] mit allem Recht und Zubehör als beständiges Eigen vermacht hat. Daran ist die Bedingung geknüpft, daß die drei Schwestern, solange sie leben, den Hof innehaben und niemand mehr dort aufnehmen sollen. Nach dem Tode der Schwestern sollen die Klosterfrauen von Minnebach den Hof ohne jede Behinderung besitzen. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01290Image