ſweſter Alheit div kruͦmpſitin2023-11-012023-11-011321-11-161321-11-16CW30899https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/2535Schwester Alheid Krumpsite beurkundet, daß sie ihr Eigen zu Reut mit allem Zubehör den [Kloster-]Frauen von Engeltal nach ihrem Tode unter bestimmten Bedingungen vermacht hat. Sie sollen zu den 6 Pfund Hallern, die sie ihr bereits gegeben haben, ihren Nichten in St. Katharina [Dominikanerinnen] 18 Pfund Haller geben, wenn sie das Geld nicht für ihren Lebensunterhalt braucht. Hat sie es nötig, so darf sie das Geld angreifen und aufbrauchen. Ist sie nach Verbrauch der 18 Pfund Haller in Not, so kann sie das Gut angreifen, wenn den Klosterfrauen zuvor ihr Geld [6 Pfund und 18 Pfund Haller] zurückerstattet ist. Was von dem Gute bei ihrem Tode noch übrig ist, soll den Frauen in Engeltal gehören. Die Klosterfrauen sollen jährlich 2 Hühner als Rekognitionszins von dem Gut erhalten. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0ſweſter Alheit div kruͦmpſitin an frowen von Engeltal - 1296 November 16.Image