2023-11-012023-11-011316-05-121316-05-12CW50508https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/N_492_(1413_b)Friedrich der Leupacher beurkundet, daß er mit Einverständnis seiner Ehefrau Cecilie und aller seiner Erben den Klosterfrauen von St. Mauritius in Friesach eine Mark an Gülten in St. Johann im Jauntal rᷝvnder Javnekke</i> für 5 Mark Silber verkauft hat. Sollte jemand den Käuferinnen diesen Besitz streitig machen, so hat der Leupacher Friedrich den Hebenstreit als Bürgen gestellt, damit dieser mit ihm zusammen den Besitz der Frauen gewährleiste. Erleiden die Frauen irgend Schaden daran, sollen sie sich an dem gesamten Eigentum des Verkäufers und seines Bürgen schadlos halten, und was der eine nicht leistet, sollen sie von dem andern erhalten. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01291 Mai 12Image