Manigolt vom Stadel2023-11-012023-11-011320-11-111320-11-11CW30626https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/2268Manegolt von Stadl beurkundet, daß er dem Kloster Rein, Abt Heinrich und dem Konvent, die Hufe an dem Himberg [sw. Deutsch-Feistritz] in der Eben, auf der Michel sitzt, mit der Hand seiner Mutter, Frau Kunigunde, deren Morgengabe sie war, für 14 Mark Pfennige vor allem als Seelengabe für sich selbst, seine Mutter und alle Vorfahren als ewiges Eigentum mit allen überkommenen Rechten überlassen hat. Bei Ansprüchen gegen das Kloster wird Manegolt dieses vor Gericht rᷝverſprechen vnd verantwrten.</i> Wird die Hufe dem Kloster mit Recht abgewonnen, so muß Manegolt dem Kloster ebensoviel Besitz und Gülten aus rechtem Eigentum als Ersatz stellen, widrigenfalls sich das Kloster an seinem gesamten Besitz schadlos halten kann. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Manigolt vom Stadel an Chloͤſter hinz Reun; herren apt Hainrichen / vnd der samnung - 1295 November 11.Image