wernher der Hævzz2023-11-012023-11-011277-01-011277-01-01CW10329https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/299Wernher der Haeuzz beurkundet, daß er dem Stift St. Emmeran sein vom Vater ererbtes Eigentum, ein Haus und einen Hof in der Ellenten Straße (zu Regensburg), zu eigen gegeben hat, daß er aber darauf 3 namentlich nicht genannte Personen als Nutznießer auf Lebenszeit bestätigt hat, die, wenn sie nicht von den Herren von St. Emmeran anders abgefunden werden, für die Nutzniesung dem Oblaier des Stiftes zu entrichten haben: 1. Von der Hofstatt am 21. oder 22. IX. 36 Regensburger Pfennige. 2. Vom Haus am 21. oder 22. IX. 60 Regensburger Pfennige und 4 Hühner oder 10 Pfennige dafür, am 25. XII. wieder 60 Regensburger Pf. und am 23. IV. desgleichen. Von dieser Summe baaren Geldes von insgesamt 6 Schillingen [nämlich 36 Pf. + 3 × 60 Pf. = 216 Pf. = 6 Schilling, der Schilling zu 36 Pf.] sollen 3 Schilling weniger 10 Pf. [= 98 Pf.] und zwei Hühner zur Bezahlung des Lichts am Grab der Vorfahren des Haeuzz zu St. Zeno [Reichenhall] verwandt werden, die restlichen 3 Schillinge und 10 Pf. [= 118 Pf.] für des Schenkers und seiner Vorfahren Jahrzeit. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0wernher der Hævzz an chloſter datz ſand Heîmeram - Um 1277.Image