2023-11-012023-11-011225-01-011225-01-01CW50817https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/N_795_(3598_b)Heinrich von Jeßnitz [Gesentz b. Scheibbs, NÖ] beurkundet, daß er mit der Zustimmung seiner Frau Agnes, seiner Kinder und seiner Erben einen Gütertausch mit seinem Vetter Philipp von Jeßnitz vereinbart hat. Heinrich überträgt Philipp dementsprechend zwei Lehen, eine Rodung und eine Hofstatt, deren Lage im folgenden [Bd. V, S. 571 Z. 22 ff.] genauer beschrieben wird, mit allen Rechten und allem Zubehör. Im Gegenzug erhält Heinrich von seinem Vetter dessen Anteil an einem Anwesen und einem Hof bei Jeßnitz. Desweiteren erhält er mehrere Güter, die [S. 571 Z. 26 f.] ebenfalls genauer benannt sind, nämlich zwei Hofstätten, einen Obstbaumgarten, ein Lehen und einen Amtsacker in der Gegend um Jeßnitz. Damit Philipp oder künftige Besitzer der zuletzt aufgeführten Güter keine rechtlichen Anfechtungen seitens Heinrichs befürchten müssen, wird dieser Gütertausch u.a. durch das Siegel von Heinrichs Herrn, dem Abt des Klosters Lilienfeld [NÖ], bestätigt. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0[13. Jahrhundert]Image