Heinrich von dem Neitſtein2023-11-012023-11-011317-08-271317-08-27CW21115https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1617Heinrich von dem Neitstein beurkundet, daß er mit dem Einverständnis seiner Ehefrau Agnes sein Gut in Eschenbach, auf dem Konrad rᷝder halben wech</i> sitzt, seiner Schwester Mechthild in [dem Kloster] Engeltal gegeben hat. Erreicht der Jahresertrag des Gutes 1 Pfund nicht, soll er aus dem Ertrag von Heinrichs übrigem Besitz in Eschenbach oder anderswo auf 1 Pfund ergänzt werden. Mechthild erhält das Gut und dessen Ertrag auf Lebenszeit. Nach ihrem Tod fällt es der Priorin und dem Konvent von Engeltal als rechtes Eigentum zu. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Heinrich von dem Neitſtein an Mehthilde ze Engelntal - 1292 August 27.Image