herman / von althein ein Bvrger von Oberndorf2023-11-012023-11-011321-10-301321-10-30CW30888https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/2524Hermann von Altheim, Bürger von Oberndorf, beurkundet, daß er sein am Markt vor der Metzge gelegenes Haus an Abt und Konvent von Alpirsbach für 6 Pfund Tübinger verkauft und das Geld erhalten hat. Er hat das Haus mit Garten und Zubehör dem Kloster entsprechend dem Markt- und Stadtrecht mit Einwilligung seiner Erben [über-]geben und den Besitz für sich und seine Erben als Lehen zurückempfangen. Dafür sind jährlich 12 Schillinge Tübinger als Zins abzuführen, je zur Hälfte zu Walpurgis und Martini. Hermann oder seine Erben dürfen die Lehenschaft entsprechend dem Stadtrecht verkaufen, wenn dem Kloster der Zins gesichert bleibt. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0herman / von althein ein Bvrger von Oberndorf an abbet vnde dem Conuent dez Cloſterz von alperſpach - 1296 Oktober 30.Image