2023-11-012023-11-011314-10-091314-10-09CW50423https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/N_409_(1150_a)Graf Walther von Sternberg [Kärnten] beurkundet, daß er Frau Kathrei, der Schwester Ulrichs von dem Newemhavſe, mit der er rechtmäßig verlobt ist, sein Haus zu Sternberg mit Leuten, Gütern und Zubehör vermacht hat. Wenn er ohne Erben stirbt, gehört ihr das Haus als Leibgedinge. Falls sie aber Erben haben werden und diese mit ihrer Mutter in Streit geraten, erhält Frau Kathrei für sich 100 Mark Agleier als Einkommen, solange sie lebt. Dafür sind drei [Bd. 5 S. 305 Z. 40 f.] genannte Bürgen eingesetzt, die in dem Jahr nach der Vermählung für die Erfüllung des gegebenen Versprechens sorgen sollen. Wenn die Bürgen das nicht ausführen, sollen zwei von ihnen, nämlich Graf Ulrich von Heunburg und Graf Meinhart von Ortenburg [b. Passau], in Villach, der dritte, Ulrich von Stubenberg, in Graz Einlager halten. Sie kommen erst frei, wenn Frau Kathrei das Versprechen erfüllt worden ist. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01289 Oktober 9Image