Graue Manegold von Nellenburch2023-11-012023-11-011312-05-251312-05-25CW20356https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/900Graf Manegold von Nellenburg beurkundet, daß er dem Schaffhausener Ritter Herman an dem Stade die Vogtei zu Berau mit Willen seiner Ehefrau Agnes, der Tochter des Herren Walther von Eschibach, der diese Vogtei von ihm als Gegenvermächtnis [für das von ihr eingebrachte Heiratsgut] verschrieben war, lastenfrei zu eigen mit Leuten, Gut, Twing und Bann, Nutz und allem Recht für 3500 Mark Silber verkauft und diese Summe bereits in Empfang genommen habe. Die Güter dieser Vogtei, die zum Stift St. Blasien gehören, standen auf Grund Besitzrechtes unter ihm als Vogt, und in dieser Eigenschaft hat der Graf sie dem Ritter Herman gegeben. Das übrige zur Vogtei gehörige Gut, hat er ihm, wie er sollte, von dem Freien Ulrich von Eichstätten gefertigt. Graf Manegold beurkundet des weiteren, daß er seiner Ehefrau erlaubte, den Freiherren Leutold den Älteren von Regensberg zum Vogt über die Vogtei zu nehmen; mit dessen Hand habe sie auf die Vogtei Verzicht geleistet in die Hand Hermans an dem Stade. Zur Entschädigung für die aufgegebene Vogtei hat Graf Manegold seiner Frau Einkünfte überwiesen von seinen Steingruben in der Nähe von Stockach und seinen Mühlen vor Stockach. Graf Manegold übernimmt die Werschaft für den Kauf gegenüber Herman an dem Stade. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Graue Manegold von Nellenburch an Hermanne an dem ſtade ainem ritter von Schafuſen - 1287 nach Mai 25.Image