2023-11-012023-11-011307-03-051307-03-05CW50218https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/N_209_(517_a)Der Bürgermeister Walther der Spender und der Rat von Straßburg bekunden, daß Herr Peter Ripelin und seine Tochter Liutgart von Burgheim nachstehend [Bd. 5 S. 161 Z. 15 bis S. 162 Z. 3] einzeln aufgeführten Besitz, insgesamt 28 Acker und ½ duale (rᷝzweiteil</i>), an den Konvent der Schwestern und Brüder des Spitals zu Straßburg für 38 Mark lötigen Silbers Straßburger Gewichtes verkauft haben. Für Eigen und Erbe sollen sie nach dem entsprechenden Recht rᷝwer</i> sein. Sie quittieren den Erhalt des Silbers. Zinsansprüche an das Gut, die über die [Bd. 5 S. 162 Z. 3 - 6] angeführten hinausgehen, sollen die Verkäufer erledigen. Sie verzichten auf alle gerichtlichen und außergerichtlichen Möglichkeiten, Rechtsansprüche künftig geltend zu machen. -- Die Abschrift der 15. Jhs., Straßburg StdA. Spital - A. Prot. Hôp. VI liber D Nr. 582, p. 207, verkürzt den Text des Kaufvertrages, gibt aber das Güterverzeichnis vollständig. Die Ergänzung der Lücken ist überall möglich. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01282 März 5Image