Hainreich von ROr2023-11-012023-11-011291-09-011291-09-01CW21121https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1623Heinrich von Rohr beurkundet, daß er und sein verstorbener Bruder Otto ihr Gut in Alsberg für ihr Seelenheit dem Kloster Raitenhaslach um 60 Pfund Öttinger Pfennige gegeben haben. Zu dem Gut gehört alles, was ihr Vater und ihre Mutter sowie sie selbst besessen haben mit Ausnahme einer Gülte von 30 Pfennigen Regensburger auf den Heiligengeistaltar in Burghausen. Von den 60 Pfund haben die beiden Brüder noch zu Lebzeiten Ottos 27 erhalten. Nach Ottos Tode haben Abt Konrad und das Gotteshaus von Raitenhaslach die Restsumme bezahlt. Heinrich hat dem Kloster seinen Hof in Emichheim als Vorpfand für die 30 Pfund, die Otto und dessen Kinder zugefallen sind, gegeben, bis diese den Empfang der 30 Pfund bestätigen. Heinrich gelobt nach bayerischem Landrecht rᷝgewer</i> für das Gut in Alsberg zu sein. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Hainreich von ROr an gotſhaus · hintz Raitenhaſlah - 1290 September 8 1292 Sept. 8.Image