2023-11-012023-11-011302-07-161302-07-16CW50155https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/N_150_(324_b)Äbtissin Agnes und der Konvent von Niedermünster [nw. Barr Els.] beurkunden, daß das Ehepaar Bruder Berthold und Schwester Liebeste dem Kloster um Gottes und ihrer Seele willen Besitzungen gegeben haben, die nach Lage und meist auch nach Vorbesitzern, selten mit Abgaben näher beschrieben werden. Die Aufzählung reicht von Bd. 5 S. 106 Z. 6 bis S. 108 Z. 21. Besonders genannt zu werden verdienen nur vier Äcker in Oberehnheim [S. 108 Z. 17-19] mit der Auflage, dem Kloster 30 Brote zu liefern, die aus 7½ Sester Weizen gebacken werden sollen, sowie zwei Ohm Wein. Die Äbtissin erklärt, daß sie die genannten Güter den Stiftern gegen einen jährlichen [Recognitions]zins von zwei Pfund Wachs wieder geliehen hat, und daß diese den Ertrag der Güter bis zu ihrem Lebensende nutzen dürfen. Wenn die Stifter aus dem Ertrag der Güter und aus den Pfründen, die das Kloster ihnen gibt, etwas ersparen und den Besitz damit vergrößern können, so sollen sie es als Leibgedinge zu gleichem Recht wie die oben genannten Güter besitzen. Kämen sie in Schulden, die bei ihrem Tode noch nicht getilgt sind, so wird das Kloster sie begleichen, sofern sie klar bezeugt werden. Berthold und Liebeste erklären, daß die Bestimmungen der Urkunde mit ihrer Zustimmung und ihrem Wissen getroffen sind und daß sie sie einhalten werden. Sie beide haben es öffentlich miteinander vor dem Hofrichter erklärt und haben [den Besitz] in die Hand des Richters, der Äbtissin und des Konventes aufgegeben. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01277 Juli 16Image