2023-11-012023-11-011314-01-011314-01-01CW50398https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/N_384_(1077_a)Rudolf, der Schaffner von Rappoltsweiler, und seine Ehefrau Ite beurkunden dem Dominikanerinnenkloster in Schlettstadt, daß sie ihnen 43 Viertel Zins gegeben haben, der in zwei Hälften zahlbar ist, und zwar 20 Viertel in Gemar, 12 Viertel in Grussenheim und 11 Viertel in Jebsheim. Das geschah freiwillig mit ihrer beider Übereinstimmung in der Absicht, daß nach ihrem Tode ihre Jahrzeit andächtig mit Gottesdienst (rᷝmit ſingende un̄ mit leſende</i>) gehalten werde, wann immer sie fällt. Zur Jahrzeit eines jeden von ihnen sollen die Klosterfrauen ein Pfund Zins von dem genannten Gut auf ihren Tisch erhalten für Fische, Wein und Brot. Das Gut sollen Rudolf und seine Frau frei, ohne Abgaben besitzen, solange sie leben. Wenn einer von ihnen stirbt, fällt die Hälfte des Zinses dem Kloster zu. Nach ihrer beider Tode soll das Kloster das Gut besitzen ohne Anspruchsmöglichkeit der Erben der Aussteller oder irgendjemandes sonst. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01289Image