2023-11-012023-11-011322-10-311322-10-31CW40275https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/2824Heinrich von Rinderbach, Schultheiß von Gmünd, und der Rat der Stadt beurkunden, daß sie in dem Streit um das Wasser oberhalb der Erlenmühle bis zur Schindelmühle gegen Johannes den Sitelich und die Müller entschieden haben, die das [Recht auf das] Wasser widerrechtlich zum Schaden von Priorin und Konvent von Gotteszell [Gmünd] beansprucht hatten. Priorin und Konvent von Gotteszell behaupteten [ihre Rechte] an dem Wasser mit rechtmäßigem Zeugnis und mit dem Urteil der Aussteller. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01297 Oktober 31.Image