2023-11-012023-11-011319-12-241319-12-24CW50694https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/N_673_(2076_d)Des verstorbenen Peters des Walches Ehefrau Elisabeth, genannt »von Breisach⟨, beurkundet, daß sie Meister Heinrich und der Bruderschaft des Armenspitals zu Kolmar -- in die Hand der Spitalsmeister und -pfleger Walter von Woffenheim und Erlewin -- rechtmäßig 6½ Viertel Kornabgaben, halb Roggen und halb Gerste, zu kaufen gegeben hat. Die Kornabgaben entstammen einem im Banne von Kolmar gelegenen Gut, das Frau Elisabeth von dem verstorbenen Kolmarer Domherren Walter von Goͮcheſperc, ihrem Verwandten rᷝ(vettere</i>), erhalten hatte. Den Kaufpreis von 6½ Mark Silber hat Elisabeth erhalten und zu eigenem Nutzen verwendet. Da die Kinder der Elisabeth noch nicht mündig sind, hat der Ritter Herr Wernher der Walch sich verpflichtet, sie bei Erreichen der Volljährigkeit dazu anzuhalten, dem Armenspital den verkauften Besitz rechtmäßig auszufertigen. Wenn er das unterläßt, müssen er oder seine Erben dem Armenspital den möglicherweise entstehenden Schaden ersetzen. Wernher der Walch bestätigt diese Vereinbarung und verpflichtet sich zur Einhaltung. Zur Bekräftigung siegelt er die Urkunde, zusammen mit Schulheiß, Rat und Bürgerschaft von Kolmar. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01294 Dezember 24Image