2023-11-012023-11-011305-08-151305-08-15CW50188https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/N_179_(431_a)Die Grafen Diethelm und Friedrich, Söhne des Grafen Kraft von Toggenburg, bekunden, daß sie der Äbtissin und dem Kloster von Magdenau aus Zuneigung zu dem Kloster eine Reihe von [Bd. 5 S. 140 Z. 29 bis 33] aufgeführten Besitzungen als freies Eigentum geschenkt haben. Speziell über das Lehen zu Ermatingen wird festgestellt, daß es Lehen von Kloster Reichenau war. Dieses Lehen haben sie aufgegeben, damit es von Reichenau dem Kloster Magdenau übertragen würde. Dies Lehen bestand nur aus einer Wiese, die rᷝdv hinder wiſe</i> heißt. Erfährt das Kloster Magdenau, daß noch weiteres Gut zu Ermatingen Toggenburger Lehen des Hartnit von Salvenstein [Salenstein b. Ermatingen] war, als das oben genannte, ist es verpflichtet, den Toggenburgern davon Mitteilung zu machen, um es von ihnen nach deren gutem Willen zu erhalten; weitere Ansprüche sollen die Toggenburger danach nicht mehr darauf haben. -- Von gleicher Hand wie Corpus N 147. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01280 August 15Image