Herman / Heſſe / vndi Ruͦdolf die Marcgrauen von Baden2023-11-012023-11-011313-12-101313-12-10CW20526https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1060Die Markgrafen Hermann, Hesse und Rudolf [der Junge] von Baden beurkunden, 1) daß dem Kloster Beuern [Lichtental] ihr Vater, Markgraf Rudolf [I., der Alte] von Baden, seligen Angedenkens [† 1288. XI. 19], rechtmäßig bei Lebzeiten mit ihrem guten Willen 100 Mark silber zu einem Seelgerät gegeben habe, die man von dem Geld in dem Ried [vgl. darüber J. Mone ZGO. 2 (1851) 290] nehmen soll, sobald den Straßburgern das vergolten ist, was Rudolf der Alte diesen schuldig war. Diese 100 Mark sollen öffentlich zu einer Rente angelegt werden für ein Seelgerät, wie es in dem von Rudolf dem Alten den Frauen von Beuern gegebenen Brief steht. 2) Die Markgrafen beurkunden, daß die Frauen von Beuern sogleich dieses Geld rᷝnah diſen Hunderrt marken</i> [was heißt das?] auf zwei Jahre nießen und nutzen sollen in all dem Recht, wie es Rudolf der Alte bisher rᷝgenosscet</i> [!] hat. 3) Die Markgrafen erklären, daß die Frauen von Beuern das Dorf Geroldsau für alle Zukunft und mit allem Recht nutznießen sollen, wie es der Vater der Beurkunder genoß, und diese sollen die Frauen daran nicht hindern [vgl. Reg. 1047]. 4) Die Markgrafen erklären, daß die Frauen von Beuern auch den großen und kleinen Zehnt zu Steinbach und des Kelners Hof zu Sinzheim nutznießen sollen mit allem Recht, wie dies der Vater der Beurkunder tat, und zwar gemäß der Anordnung desselben, worüber die Frauen von Beuern von diesem besiegelte Briefe besitzen [vgl Reg. 1048]. 5) Die Markgrafen haben zu den Heiligen geschworen, alles, was in diesen Briefen steht, einzuhalten, und verzichten auf alle möglichen Einwände zu ihren Gunsten. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Herman / Heſſe / vndi Ruͦdolf die Marcgrauen von Baden an Cloſtir zuͦ Bûrj - 1288 Dezember 10.Image