Rapolt der Luch2023-11-012023-11-011317-01-011317-01-01CW21012https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1518Rapolt der Luch beurkundet, daß er um Gottes, Marias und der Wohltaten willen, die ihm das Kloster Raitenhaslach erwiesen hat, diesem Kloster mit der Hand seines Salmanns einen Besitz in Rot, einen Hof und eine Mühle, sowie ein Lehen, genannt Neideck, mit allem, was dazu gehört, und was er oder sein Vater da hatten, für 30 Pfund Regensburger Pfennige und 3 Pfund als Leitkauf für seine Ehefrau, seine zwei Schwestern Kunigunde und Jeute und deren Kinder Andreas und Engelram gegeben hat. Dafür soll ihm das Kloster bis zu seinem Tod ausschließlich für seinen Unterhalt jährlich am 11. November 45 Metzen Korn, ebensoviel Hafer und ein halbes Pfund Regensburger Pfennige an eine seiner Mühlen im Umkreis von zwei Tagereisen von Raitenhaslach ausrichten. Außerdem hat ihm das Kloster eine rᷝhardaerinne</i> genannte Wiese gegeben. Nach seinem Tode sollen Besitz und Wiese dem Kloster frei sein von allen Ansprüchen, die von Rapolts Ehefrau, Kindern oder Verwandten gestellt werden könnten. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Rapolt der Luch an haus datz Raitenhaſlah - 1292.Image