AlheitRudel2023-11-012023-11-011315-10-131315-10-13CW20797https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1313Rudel, der Sohn des alten Eidem, und seine Ehefrau Alheit beurkunden, daß sie aus ihrem Besitz, einem Haus und einer Hofstatt, die sie gegen einen jährlichen Zins von 30 Pfennigen Nürnberger Münze von dem Konvent des St. Klara-Klosters zu Nürnberg haben, noch dazu 1 Pfund Gülten diesem Ordenshaus verkauft haben unter der Bedingung, daß sie oder der jeweilige Besitzer jährlich zwischen dem 1. und 15. Mai 9 Schillinge lange Nürnberger Pfennige bezahlen. Wird dieser Termin versäumt, so hat das Kloster wieder das freie Verfügungsrecht über Haus und Hofstatt, und weder die Aussteller noch ihre Erben haben ein Recht darauf. Geben die Aussteller freiwillig ihr Recht auf den Besitz auf, so verpflichten sie sich, ihn zuerst dem Kloster anzubieten, will dieses ihn dann nicht kaufen oder können sich die beiden Parteien nicht einigen, so hat das Kloster kein Recht, gegen den neuen Besitzer Einsprache zu erheben. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Alheit; Rudel an frowen ſant Claren ordenſ ze Nvrenberch - 1290 Oktober 13.Image