Bruͦder bvrcart von Lvbiſtorfbruͦdere diz ſpitals diz hv̓ſes von Clingenowe2023-11-012023-11-011303-01-011303-01-01CW10380https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/348Bruder Burkart von Lvbistorf, der Komtur, und die Brüder des Johanniterspitals von Klingnau beurkunden, daß Walther von Rümikon von Bertold von Degerfelden ein Gut erwarb, ihnen es aufgab und von ihnen gegen einen Jahreszins von 4 Pfennigen zu Erblehen empfing, mit der Maßgabe, daß die Kinder Walthers und seiner Ehefrau Adelheid dieses Lehen erben, und ebenso, falls Adelheid sterben sollte, die Kinder aus einer zweiten Ehe Walthers. Verehelicht sich aber Adelheid nach Walthers Tod zum zweiten mal, so soll sie zwar das Lehen erben, aber nicht ihre aus zweiter Ehe stammenden Kinder. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Bruͦder bvrcart von Lvbiſtorf; bruͦdere diz ſpitals diz hv̓ſes von Clingenowe an walther Rv̓micon - 1278 vor April 10.Image