Wilhelm der Greue van Guleghe2023-11-012023-11-011288-05-071288-05-07CW10079https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/69_AWilhelm (IV.) Graf von Jülich verkündet, daß er und seine Nachkommen Bürger von Köln geworden sind, und daß zwischen ihm und der Stadt Köln vertraglich festgelegt wird 1. Gegenseitige Rechtshilfe in den beiderseitigen Territorien, 2. gegenseitige Waffenhilfe unter näher präzisierten Bedingungen und 3. Einsetzung eines Schiedsgerichtes bei Streitigkeiten zwischen den Kontrahenten. 4. Die Stadt Köln gibt zur Bekräftigung dieses Bündnisses dem Grafen und seinen Nachkommen ein erbliches, aber unverkaufbares und unverlehnbares Rentenlehen von jährlich 100 Mark. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Wilhelm der Greue van Guleghe - 1263 Mai 7.Image