Ott · von yrenſpurch2023-11-012023-11-011316-03-121316-03-12CW20874https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1386Otto von Eurasburg beurkundet, daß er einen [S. 601 Z. 3--5] bezeichneten Besitz, den sein Vater Wichnant und er besessen haben, dem Abt Marquart und dem Gotteshaus von Tegernsee für 300 Pfund mit allem Recht, wie er ihn hatte, verkauft hat. Er und sein Schwager von Seefeld verpflichten sich, ihn im Besitz von Eigen und Lehen zu schützen. Ausgenommen ist eine Jucharte, die St. Georgen beim Ried gehört. Sobald der Richerspurer ein Lehen in Finsterwald, dessen Träger die Peurerwiser sind, aufgegeben hat, sollen nach Ottos Gelöbnis seine beiden Schwestern und der Seefelder auf dieses Gut verzichten. Erleiden der Abt und das Gotteshaus von Tegernsee vor oder nach der Übergabe einen Schaden an dem Besitz, so wird ihnen Otto diesen vergüten, d. h. das Gut so instand setzen, wie es sich zur Zeit des Kaufes befand. Dafür, daß dies eingehalten werde, hat Otto sein ganzes Gut als Pfand gesetzt. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Ott · von yrenſpurch an Apt Marquart von Tegernſe; Gotzhuͦs ze Tegernſe - 1291 März 12.Image