2023-11-012023-11-011322-11-111322-11-11CW40289https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/2837Konrad, Sohn Hugs, von Katzenstein, Kirchherr zu Dattenhausen, beurkundet, daß er wohlüberlegt und mit dem Rat seiner Verwandten rᷝ(frivnde)</i> den Hof zu Weilermerkingen, den Konrad der Rote bewirtschaftet, nach seinem Tode für sein Seelenheil und das seiner Eltern, Geschwister, Vorfahren und Nachkommen dem Kloster Zimmern gestiftet hat. Dieser [Hof] soll alljährlich 7½ Malter Roggen, 7½ Malter Hafer, 14 Schillinge Haller, 2 Schillinge als rᷝwiſat</i> [Abgabe] und 4 Hühner entrichten. Mit dieser Gülte soll man in jedem Jahr rᷝbiz an den Jvngſten tac</i> zu vier Terminen, und zwar jeweils an dem Tage nach den vier Frauentagen [d. s. 2. Februar, 25. März, 15. August und 8. September], einen Eimer Wein kaufen und ihn den Klosterfrauen an diesen Tagen reichen, damit sie seiner und seiner Verwandten Seele getreulich gedenken. Zu seinen Lebzeiten soll Konrad das Nutzrecht an dem Hof besitzen. Äbtissin und Konvent sollen mit ihm gemeinsam den Hof rᷝſchirmen,</i> so gut sie vermögen. Hält der Konvent [von Zimmern] sich nicht an diese Bestimmungen, so soll das Gut mit der gleichen Auflage an das Kloster Kaisheim fallen. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01297 November 11.Image