2023-11-012023-11-011321-03-201321-03-20CW50784https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/N_762_(2376_a)Die Brüder Kuno, Johannes, Heinrich und Burkhard von Benfeld [Els.] beurkunden, daß sie dem Schlettstadter Bürger Johannes, dem Schultheißen von Orschweiler [Els.], Gülten im Wert von zwei Pfund Pfennig für zehn Mark Silber verkauft haben. Diese jährlichen Abgaben stammen von dreien ihrer Güter, deren Lage im folgenden genau beschrieben wird. Desweiteren beeiden die Brüder von Benfeld, daß sie in zwei aufeinanderfolgenden Jahren jeweils am St. Martinstag [11. November] oder bis zu 14 Tagen danach einen Zins von zwei Pfund Straßburger Pfennigen an Johannes abzuführen haben. Sollten sie diesen Zins nicht fristgerecht entrichten, so fallen die Güter vollständig und auflagenfrei in den Besitz von Johannes und seinen Erben, ohne daß weltliche oder geistliche Gerichte dagegen einen Widerspruch zugunsten der Brüder einbringen könnten. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01296 März 20Image