2023-11-012023-11-011314-11-201314-11-20CW50425https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/N_411_(1159_a)Marie, die Witwe Herrn Reimprehts von Ebersdorf, beurkundet, daß ihr Ehemann zu seinen Lebzeiten mit seinem Bruder Herrn Chalhoch, Maries Schwager, zusammen folgendes ungeteilte Gut besaß: Die Neusiedlung (rᷝnivſtift</i>) vor dem Haus zu Ebersdorf, die alte und die neue Mühle und 32 Tagwerk mähbare Wiese und Weide, das rᷝin der Pêvnt</i> heißt. Als Maries Ehemann gestorben war, geriet sie mit ihrem Schwager wegen des Gutes in Streit. Sie übertrugen den Streit mit beiderseitigem Einverständnis an vier [Bd. 5 S. 307 Z. 21-23] genannte Schiedsleute, die zu folgender Entscheidung darüber gekommen sind: Marie erhält eine Hälfte des Ertrages aus der alten Mühle, Chalhoch den anderen Teil. Die neue Mühle bekommt er als alleiniger Besitzer. Die mähbare Wiese und die Weide werden wiederum zur Hälfte auf Marie, zur Hälfte auf Chalhoch verteilt. Außerdem soll Chalhoch Marie drei [weitere] Hofstätten in der Neusiedlung zu der Hofstatt überlassen, die sie vorher schon besaß. Solange Marie unverheiratet bleibt, soll sie das aufgeführte Gut in Besitz behalten. Im Falle ihrer Wiederverheiratung soll Chalhoch es ihr austauschen nach dem Rat von zweien der genannten Schiedsleute, Konrads von Pottendorf [Niederösterr.] und Konrads von Summerau [Oberösterr.]. Falls einer von diesen beiden in der Zwischenzeit stirbt, soll einer der Brüder von Pottendorf an seine Stelle treten.imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01289 November 20Image