2023-11-012023-11-011324-01-211324-01-21CW40649https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/3188Reichger der Ahamer beurkundet, daß er seinen Eigenhof zu Mangern mit allem Zubehör und mit einem darauf ansässigen Eigenmann, dessen Ehefrau und Kindern für sein und seiner Vorfahren Seelenheil mit Einverständnis seiner Herren, der Herzöge Otto [III.] und Stephan [I.] von Bayern, mit der Hand des Grafen Albrecht von Hals, der für das Gut rechtmäßiger rᷝsalman</i> ist, und in Anwesenheit Ludwigs des Grans, dem Frauenkloster Seligenthal bei Landshut nach seinem Tode gestiftet hat. Davon soll den Frauen im Siechenhaus nach Anweisung der gegenwärtigen bzw. künftigen Äbtissin und Siechenmeisterin die Pfründe erhöht werden. Daher sollen die Frauen im Siechenhaus vom Kloster all das [weiter] erhalten, was sie bisher gehabt und bekommen haben. Davon soll ihnen wegen der Stiftung des Hofes nichts abgezogen werden, vielmehr soll ihre Pfründe dadurch verbessert werden. Wenn dies nicht eingehalten wird, so soll der Hof frei sein und dem Kloster nicht verbleiben. Reichger hat seiner Herrin Agnes, der Schwester der Bayernherzöge, den Hof anvertraut rᷝ(enpfolhen)</i>; sie soll selbst oder durch einen Beauftragten rᷝschermærinne</i> der Stiftung sein. -- Aus der herzogl. Kanzlei, Hand F (Schnurrer). Nach Schnurrer von gleicher Hand wie Corpus Nr. 1817, 2087, 2219, 2237, 2404, 2500, 2818, 2819, 2820. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01299 Januar 21.Image