2023-11-012023-11-011324-04-221324-04-22CW40782https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/3316Konrad Zehenacker von Dambach [Kr. Schlettstadt] beurkundet, daß er sich mit der Priorin und dem Konvent von Unterlinden zu Colmar wegen des Rebackers, der im Bann Dambach am rᷝNuwenberge</i> neben dem Holzweg liegt und sich zu [dem Besitz von] Sifrid Widerspan hinzieht, gütlich geeinigt hat. Konrad darf den Rebacker bis zu seinem Tode besitzen und nutzen, soll ihn aber ordnungsmäßig rᷝ(in rechten buwe)</i> bewirtschaften. Nach seinem Tode fällt der Acker ohne Einspruchsmöglichkeit dem Kloster zu. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01299 April 22.Image