priorinsweſtern von Oͤtinbach2023-11-012023-11-011305-08-111305-08-11CW10467https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/431Priorin und Schwestern von Ötenbach beurkunden, daß sie von dem Vermächtnis des verstorbenen Herrn Nöge von Klingnau 3 Scheffel Getreide jährlich zur Begehung seiner Jahrzeit zu geben verpflichtet sind und, solange Nögens Ehefrau und Töchter leben, sie diesen abliefern sollen, damit sie mit Rat der Schwestern die Stifung betreuen und dem Konvent das beschaffen, womit »ihnen⟨ am besten gedient ist. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0priorin; sweſtern von Oͤtinbach - 1280 zu August 11.Image