Hainrich von Jlmenſe burger ze v̓berlingen2023-11-012023-11-011320-08-151320-08-15CW30581https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/2226Heinrich von Ilmensee, Bürger zu Überlingen, beurkundet, daß er, als die Meisterin und die Konventsschwestern an der Wiese bei Überlingen von Frau Andresin das Gut zu Regnoltshausen (das jährlich 6 Malter Korn, 10 Schillinge Pfennige, 1 Viertel Eier [60 Stück] und 4 Hühner einbringt) für 22 Mark kauften, den Schwestern aus Liebe zu Gott und zu seinen Kindern, die er dem Kloster versprochen rᷝ(geaichot)</i> hat, 11 Mark Silbers dazu gab. Dafür sollen er und seine Ehefrau Judenta zu ihren Lebzeiten den halben Nutzwert des Gutes als Leibgedinge erhalten. Da das Gut Eigentum des Klosters ist, dürfen sie es jedoch weder versetzen noch verkaufen. Mit ihrer beider Tod erlischt das Leibgedinge. Weder ihre Kinder noch andere Erben können darauf Anspruch erheben. Wenn seine Tochter Adelheid zu ihrer Schwester in den Konvent eintritt, wird er dem Kloster 18 Pfund Pfennige stiften und ihr dazu geben, was eine Schwester braucht. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Hainrich von Jlmenſe burger ze v̓berlingen an Maiſterin vn̄ die ſweſteran in dem Conuent ander wiſe bi v̓berlingen - 1295 August 15.Image