Ortolf von waldekke2023-11-012023-11-011305-01-011305-01-01CW10445https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/410Ortolf von Waldeck beurkundet, daß er Herrn Ulrich von Weidenholz seinen Hof zu Lind für 14 Pfund alter Wiener Pfennige versetzt habe mit der Maßgabe, daß, wenn die genannte Summe bis zum 23. IV. zurückgezahlt wird von ihm, der Hof wieder frei sein soll. Geschieht dies nicht, dann soll der Weidenholzer den Hof rᷝin rehter satzung gewer haben;</i> für das, was ihm daran abgeht, haftet durch Gelöbnis Meingoz von Waldeck, Chorherr zu Passau, der rᷝveter</i> des Ausstellers, mit diesem. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Ortolf von waldekke an vlreichen von veidenholtz - 1280 bis 1299.Image