2023-11-012023-11-011225-01-011225-01-01CW41049https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/3580Elsbet die Holzschuherin beurkundet, daß sie auf ihr Eigen, 1 1/2 Hufen Jucharten Acker zu Druisheim [B. Donauwörth], verzichtet hat und [sie] ihren Tanten, Schwester Agnes und Schwester Anna von Ehingen, ihrer Base Gotlieb von Ehingen und ihrer Base Liuggart der rᷝGevzin, geweilten</i> [eingekleideten] Klosterfrauen zu Holzen, zur Nutzung bis an deren Tod aufgegeben hat. Nach dem Tode von einer soll die Nutzung den 3 übrigen zukommen. Nach dem Tode von allen 4 sollen es 2 Klosterinsassinnen erhalten, die mit der Ausstellerin am nächsten versippt sind, und in dieser Weise immer weiter 2 aus dem Geschlecht der Ausstellerin. Ist niemand aus ihrem Geschlecht im Kloster, soll das Gut für immer dem Konvent zufallen. -- Zur Datierung: Der Schrift nach kann die Urkunde noch in das 13. Jahrhundert gehören. Sonstige Gesichtspunkte können wir nicht beibringen. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0[13. Jahrhundert].Image