Johans von Huͦmlinkon2023-11-012023-11-011317-09-021317-09-02CW21120https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1622Ritter Johannes von Humlikon beurkundet, daß er den Konrad Stefan von Höngg, einen Eigenmann von St. Gallen, den er [Johannes] von den Regensbergern als Lehen erhalten hat, als Hintersassen auf dem Meierhof zu Höngg dem Probst und Kapitel von Zürich gegeben hat, sodaß er als rechter Hintersasse nach Landesgewohnheit dem Probst und Kapitel untersteht. Johannes wird an Konrad Stefan keine Sonderforderungen an Dienstleistungen oder Steuern über das hinaus stellen, was er von den anderen Leuten des Gotteshauses in der Probstei Höngg erhält. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Johans von Huͦmlinkon an Capitel von Zúrich uf den Meierhof ze Hoͤngge; Probſte - 1292 September 2.Image