bruͦder hyltpolt von Stekboronbruͦder willehalm der Cumendvr von Maienowe2023-11-012023-11-011310-08-011310-08-01CW20191https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/746Wilhalm, der Deutschordenskomtur auf der Mainau, und der Pfleger des Deutschordenshauses daselbst, Bruder Hildebolt von Steckborn, beurkunden, daß sie dem Heiliggeistspital zu Konstanz und sieben seiner mit Namen genannten Pfleger, als Vertretern des Spitals, für 11 Pfund Konstanzer Pfennige, deren Zahlung quittiert wird, ihren Krautgarten [vgl. M. Heyne, Hausaltertümer 1, 810 f.; 2, 68 f.] zu [Hinter-]Hausen zu rechtem Erblehen verliehen haben gegen einen jährlich am 25. IV. abzuliefernden halben Vierdung Wachs, wobei aber in weitgehendstem Maße Rücksicht auf etwaige, momentane Zahlungsunfähigkeit des Käufers genommen werden soll. Dieser Krautgarten, der vom Deutschordenshaus auf der Mainau bisher an den Rheinmüller in Konstanz gegen einen Jahreszins von 10 Schillingen Konstanzer Pfennige und einem Pfund Pfeffer ausgetan war, wurde vom Rheinmüller und seiner Ehefrau dem Deutschordenshaus auf der Mainau aufgegeben, von diesem aufgenommen und zu den obengenannten Bedingungen an das Spital verkauft. Die Beurkunder übernehmen die Werschaft für sich und ihre Nachfolger und verzichten auf alle Rechte und Gnaden, sowie Verbriefungen von Päpsten, Kaisern und Königen, die sie haben oder erlangen könnten und die das Spital im Besitz des Krautgartens zu schädigen vermöchten. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0bruͦder hyltpolt von Stekboron; bruͦder willehalm der Cumendvr von Maienowe - 1285 Anfang August.Image