Diethrich der meiger Von altſtetin2023-11-012023-11-011313-03-191313-03-19CW20454https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/992Dietrich, der Meier von Altstätten, beurkundet, daß er dem Stift St. Gallen von dem Zehnten, den ihm Abt Wilhelm von St. Gallen zu rechtem Erblehen geliehen hat, jährlich ebensoviel Zins geben soll, wie [seine Vorgänger] Muhsil, der Keller von Altstätten, und Rudolf von dem Weidist gaben, und daß er ferner, wenn der Abt oder einer seiner Amtsnachfolger oder das Stift St. Gallen ihn oder, falls er tot ist, seine Erben mit 100 Mark Silber Konstanzer Gewichtes rᷝermanet,</i> das Pfand, welches der verstorbene Abt Walther für 60 Mark ihm gab, und das Pfand, das Abt Wilhelm ihm für 40 Mark gab, sowie der genannte Zehent als von St. Gallen ausgelöst und dorthin zurückgefallen betrachten muß. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Diethrich der meiger Von altſtetin an gotzhvſ zi ſante Gallin - 1288 März 19.Image