2023-11-012023-11-011323-09-081323-09-08CW40529https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/3070Otto von Wald beurkundet, daß er dem Kloster Raitenhaslach sein Eigentumsrecht an dem halben Wald im Bruntal gegeben hat. Diesen hatte Heinrich von Hub von ihm zu Lehen; er hatte ihn früher [zwischen der Belehnung durch Otto und dem Ausstellungstag dieser Urkunde] mit allem Recht, das er daran hatte, dem Kloster als Seelgerät gestiftet. Jetzt verzichtet auch Otto auf sein Eigentumsrecht an dem halben Wald. -- Ergänzung der unlesbaren Stellen nach den Urkk. Raitenhaslach: Bd. 4 S. 315 Z. 2: rᷝvon;</i> Z. 3: rᷝze.</i> --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01298 September 8.Image