2023-11-012023-11-011323-09-261323-09-26CW40537https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/3078Abt Konrad von Melk beurkundet, daß er Eberhart von Wallsee, Landrichter ob der Enns, und dessen Erben den Zehnten in Gunthersdorf und die übrigen Lehen, die er vom Kloster hat, für alle Zeit verliehen hat. Aus guter Gesinnung und wegen der Dienste, die Eberhart dem Kloster erweisen kann rᷝ(erzaigen mach),</i> verspricht ihm der Abt als besondere Gunst: Falls Eberhart und sein[e] Sohn [Söhne?] ohne Erben versterben, so sollen seine Ehefrau Marie und seine Töchter den Zehnten und die Lehen als rechtmäßiges Lehen vom Kloster erhalten, und zwar im gleichen Recht, wie sie Eberhart jetzt innehat. -- Vgl. Corpus Nr. 1732. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01298 September 26.Image