Agnes / ſein / hauſfrawwalther Sachz2023-11-012023-11-011318-03-091318-03-09CW30046https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1703Walther Sachs und seine Ehefrau Agnes beurkunden, daß sie für sich und ihre Erben auf alle Rechtsansprüche, die sie auf den Besitz von Agnes' Vater, des Herrn Ulrich von Hasendorf, haben oder haben könnten, gegen eine Summe von 100 Pfund Wiener Pfennige verzichten, die ihnen Ulrichs Sohn Leo zahlt. Doch soll das Gut den Ausstellern gehören, wenn Leo ohne rechtmäßige Erben stirbt. Davon sind 20 Pfund ausgenommen. Von diesen gehören 16 Pfund Gülten Leos Ehefrau bis zu ihrem Tode, danach aber, wie Leos übriges Erbe, den Ausstellern. 4 von den 20 Pfund sind unwidersprochenes Eigentum von Leos Schwiegervater. Zu seinen Lebzeiten lassen sie Leo freie Hand, mit dem Besitz nach seinen Bedürfnissen zu verfahren. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Agnes / ſein / hauſfraw; walther Sachz - 1293 März 9.Image