mechtilt wilen Grevinne waſ ze Seine2023-11-012023-11-011303-01-011303-01-01CW10369https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/337Mechthild verwitwete Gräfin von Seyn beurkundet, daß sie dem Deutschordenshaus zu Wald-Breitbach ihren Hof ob dem Acker bei Neuerburg, den sie seit Übergabe ihres Besitzes an das Erzstift Köln bewirtschaftete, rᷝin almusen</i> gegeben habe, mit der Bestimmung, daß bis zu ihrem Tode sie selbst, alsdann ihre rᷝjuncfrouwen,</i> die alte und die junge Gekele, den Hof auf Lebenszeit nutznießen. Nach beider Ableben ist der Hof frei und ledig dem Deutschordenshaus und soll ihm bleiben rᷝin almuſen</i> für ihre, ihres Mannes und ihrer Vorfahren Seelen. Damit das Vermächtnis sicherer und fester sei, ist Mechthild mit den Deutschordensbrüdern dahin übereingekommen, daß diese sofort in das Gut einziehen, so daß sie es rᷝwinnen ze halfscheide</i> und ihr auf Lebenszeit jährlich rᷝhalf die vrbure geven van dem gude</i> und nach ihrem Tode rᷝden ſeluen iuncfrowen alſo alſe hie vor geſprochen is.</i>imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0mechtilt wilen Grevinne waſ ze Seine an Dutſchenhus van ouerbreitpach - 1278.Image