Bruder Johannes von gotes gnaden Abt in der Celleder Conuent2023-11-012023-11-011322-01-011322-01-01CW40011https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/2570Abt Johannes und der Konvent des [Zisterzienzer-]Klosters Altenzelle beurkunden, daß Herr Heinrich von der Schape und Herr Johannes aus der Apotheke rᷝ(Apteken),</i> Bürger von Freiberg [i. Sa.] das Gut zu Albertitz und rᷝzume Kaldouene</i> mit allen Rechten, aller Freiheit und Nutzung, wie sie es von dem Ritter Ulrich von Maltitz und dessen Erben als Lehen hatten, von diesen, dessen Erben und sonstigen Anspruchsberechtigten für bares Silber [als] frei[es Eigentum] gekauft und nunmehr voll bezahlt haben. Sollte jemand die beiden Bürger wegen des Kaufes oder rᷝvmme di irtrigene vriheit</i> [vermutlich: wegen durch Betrug erworbener Freiheit] ansprechen, so sollen Ulrich und dessen Erben sie davon frei machen. Das hat Abt Johannes versprochen und ist dafür Bürge geworden. Dann haben die genannten Bürger das mit ihrem Silber freigemachte Gut zu Ehren von Maria dem Kloster Altenzelle aufgegeben und es als Erb[lehen] zurückerhalten. Als Rekognitionszins ist dem Kloster jährlich 1 Pfund Wachs abzuführen. Abt und Konvent versichern, daß sie an das Gut keine weiteren Ansprüche haben, sofern sie ihnen nicht aus freiem Willen zugestanden werden. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Bruder Johannes von gotes gnaden Abt in der Celle; der Conuent an Heinrich von der Schape; Johannes vze der Apteken / Burgere zu Vriberg - 1297.Image