Angnes · di Grauinne von Truhendingen2023-11-012023-11-011315-04-131315-04-13CW20712https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1235Gräfin Agnes von [Hohen-]Trüdingen beurkundet, daß sie im Einverständnis mit ihren Kindern und den Ratgebern ihres verstorbenen Gatten [Friederich] dem Kloster Langheim den großen und kleinen Zehnten zu Schachslitz, den Hof Lembdigen und andere Einkünfte davon außer der Hofstatt selbst, ferner 5 namentlich genannte Dörfer so lange überlassen hat, bis das Kloster daraus einen Ertrag von 200 Pfund Bamberger Pfennigen gezogen haben wird, so lange soll kein gräflicher Vogt dort etwas zu sagen haben. Dabei soll das Kloster nach einem [S. 489 Z. 21--25] dargelegten Vorgang einen jährlichen Ernteertrag von 50 Pfund daraus ziehen. Bezahlt die Gräfin die 50 Pfund vorher bis zum 10. Juni bar, so fällt ihr der Ertrag zu. Ist der Ertrag geringer als 50 Pfund, so verpflichtet sich die Gräfin, die Ergänzung binnen 4 Wochen im Kloster Heilsbronn zu hinterlegen. Übersteigt der Ertrag 50 Pfund, so wird der Überschuß auf die Gesamtsumme abgerechnet. Diese ist in einer Rente von 20 Pfund anzulegen, von der Seelgerät und Jahrzeit des verstorbenen Grafen bestritten werden sollen. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Angnes · di Grauinne von Truhendingen an Goteſhuſe / von · Lancheim - 1290 April 13.Image