2023-11-012023-11-011324-01-011324-01-01CW40629https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/3168Gegenurkunde zu Corpus Nr. 3167, ausgestellt von Abt Marquard von Tegernsee. Inhaltlich mit Corpus Nr. 3167 im allgemeinen übereinstimmend. Im Wortlaut begegnen Abweichungen oder Umstellungen geringfügiger Art. Sachliche Unterschiede: Leutold wird als Erbvogt über das Klostereigen zu Leoben bezeichnet (S. 368 Z. 2). Zu Punkt 1: In Corpus Nr. 3168 wird von Leutold und seinem Richter gesprochen (auch in späteren Punkten). Zu Punkt 2: Die Amtleute und die Richter des Klosters sind zuständig. Zu Punkt 7: Der Abt hat Leutold zur Einhaltung der Bestimmungen dieses Punktes ermahnt, weil er für den Amtmann einen eigenen Richter bestellt hat (sonst wie Punkt 7 in Corpus Nr. 3167). --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01299.Image