vͦlrich / ein herre von hagenowewernher / herren von MinzinbergPhilippus, Brusserius2023-11-012023-11-011317-01-061317-01-06CW21020https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1526Philippus und Wernher von Minzenberg[-Falkenstein] und Ulrich von Hanau beurkunden, daß sie gemeinsam und mit dem Einverständnis aller ihrer Erben und Miterben einen Besitz auf dem Feld und in dem Dorf Gerburgheim, den Heinrich von Friedberg, dessen Bruderssohn und deren Verwandter Wernher von Kebele von ihnen [= den Ausstellern] zu Lehen hatte, dem Hartmann Leideleben und dessen Erben als Eigentum übergeben haben. An Stelle dieser Besitzungen sollen die Belehnten eine Hube in Cochem, die Gozwin gehörte, und ein halbes Gut in Usingen, das Hartmann Leideleben gehörte, von den Ausstellern und deren Erben als rechtes Lehen erhalten. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0vͦlrich / ein herre von hagenowe; Philippus; wernher / herren von Minzinberg an hartmanne leideleben - 1292 Januar 6.Image