2023-11-012023-11-011311-06-301311-06-30CW50322https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/N_312_(821_a)Graf Ulrich von Heunberg, seine Frau Agnes und ihre Erben versprechen dem Abt Johannes [Jans] und dem Konvent des [Benediktiner] - Klosters Oberburg, die ihn zum Vogt gewählt haben, worauf weder er selbst noch seine Vorfahren Anspruch hatten, sie vor aller Gewalt zu schützen. Ist er darin säumig, so verpflichtet er sich, allen während seiner Vogtschaft entstandenen Schaden des Klosters zu ersetzen. Er verspricht, keine neuen Rechtsansprüche aus der Vogtei zu erheben, sondern sich mit dem Vogtrecht von 10 Mark Sevͦner Pfennige zu begnügen. Stellt er andere Ansprüche, so hat das Kloster das Recht, einen anderen Vogt zu wählen, der sie bei ihrem alten Recht beläßt. Der Graf hat weiter versprochen, dem Kloster im Gerichtsbezirk Oberburg keine Gewalt widerfahren zu lassen, worüber das Kloster ihm Urkunden vorgewiesen hat und den er von seinen Vorfahren her in Nutz und Gewalt hat. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01286 (Juni 30)Image