Chuͦnrat Boͤller der nachſchultheize von der minren Baſil2023-11-012023-11-011318-01-271318-01-27CW30026https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1683Der Nachschultheiß Konrad Böller von Klein-Basel beurkundet, daß Heinrich von Oltingen, Schwiegersohn von Herrn Sigebrecht rᷝzem Barte</i> vor Gericht vor ihm erschien und 4 [S. 16 Z. 29-31] näher bezeichnete Stücke Wald und Grundbesitz, die er von seinem verstorbenen Vater als freies Eigen geerbt, der Priorin und dem Konvent des Dominikanerinnenklosters in Klingental für 15 Pfund Basler, die er auch erhalten, verkauft hat. Er gab die 4 Stücke in demselben Recht, in dem er sie besaß, dem Bruder Rudolf von Otlinkon als Bevollmächtigtem der Frauen auf und fertigte sie ihm vor öffentlichem Gericht mit allen beim Verkauf üblichen Sicherungen aus. Heinrich gelobte, die Frauen in dem Besitz gegen jedermann rᷝze werende,</i> wenn sie es nötig haben. Er versprach weiter, den Kauf einzuhalten und niemals, allein oder durch Mittelspersonen, darauf zurückzukommen. Auch verzichtete er auf alle Hilfe von geistlichem oder weltlichem Gericht, nach mündlichem oder schriftlichem Recht. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Chuͦnrat Boͤller der nachſchultheize von der minren Baſil an Heinrich von Oltingen - 1293 Januar 27.Image